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Coronapandemie
Es gilt die 3 G Regel ab dem 01.12.2021
- Geimpft (1 Jahr nach letzter Impfung)
- Genesen (3 Monate nach Erkrankung)
- Getestet (Schnelltest nicht älter als 2 Tage)
Folgende Hygieneregeln sind nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Infektionsschutzgesetz strikt einzuhalten:
1. Das Betreten der Praxis ist nur ohne Begleitperson gestattet.
2. Das Betreten der Praxis kann nur nach Bestättigung eines Termins erfolgen. Nicht angemeldete Probanden dürfen die Praxis nicht betreten!
3. Zum Betreten der Praxis wird jeder Proband an der Haustür nach Betätigung der Haustürklingel durch eine Mitarbeiterin der Praxis empfangen und innerhalb der Praxis weitergeleitet. Der Sicherheitsabstand zu anderen Probanden von 1,5 Meter ist einzuhalten.
4. Das Betreten der Praxis ist nur mit FFP2 Maske gestattet, diese muss während der Untersuchungen ständig getragen werden.
5. Den Anweisungen des Personals ist strikt Folge zu leisten.
6. Probanden mit Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber werden nicht in die Praxis hineingelassen.
7. Nach dem Betreten der Praxis sind die Hände zu waschen und anschließend zu desinfizieren.
8. Im gesamten Bereich der Praxis sind die markierten Sicherheitsabstände konsequent einzuhalten.
9. Bei Barzahlungen ist der Betrag passend bereitzuhalten.
10. Jeder direkte und indirekte körperliche Kontakt zu anderen Personen ist zu vermeiden.
O Feuerwehruntersuchungen (Atemschutzgeräteträger)
O Betriebe
- Vorsorgen nach ArbMedVV (Biostoff- und Gefahrstoffverordnung, Lärm- und Bildschirmarbeit, und andere)
- Eignungsuntersuchungen (Arbeitsrecht) G 25 und G 41
- Einstellungsuntersuchungen (Arbeitsrecht)
O Führerschein
- LKW
- Bus, Mietwagen, Taxi
Wir vergeben an folgenden Tagen Termine:
Donnerstag und Freitag 8:00 bis 19:00 Uhr
Samstag 8:00 bis 12:00 Uhr
2023
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Januar | 05.01. | 06.01. | 07.01. |
Januar | 19.01. | 20.01 | 21.01. |
Februar | 02.02. | 03.02. | 04.02. |
Februar | 16.02. | 17.02. | 18.02. |
März | 02.03. | 03.03. | 04.03. |
März | 16.03. | 17.03. | 18.03. |
Wir schließen unsere Praxis zum 31.03.2023
Wie erhalte ich einen Termin?
Termine werden auf Anfrage per Mail vergeben.
Sie schreiben uns -------- Wir melden uns bei Ihnen .
Eine telefonische Terminvergabe ist organisatorisch nicht möglich.
neue Preisliste (gültig ab 01.04.2022)
siehe Untersuchungsauftrag
Zu jeder Untersuchung wird eine Vorsorgekartei (Arbeitgeber), Vorsorgebescheinigung (Untersuchter) und Arztbrief (Untersuchter) erstellt.
Die Vorsorge-/Eignungsbescheinigung wird auf Wunsch an den Auftraggeber per Mail (PDF) übermittelt.
Dr. med. Jürgen Schaacke
Facharzt für Arbeitsmedizin
Medizinischer Sachverständiger cpu
Bahnarzt
Verkehrsmedizin
Johann Beckmann Straße 21
27318 Hoya
Mail: arbeitsmedizin@schaacke.de